Familienrecht


Umgangsrecht

Hinweise zum Umgangsrecht

Unterhaltsrecht

Unterhaltsleitlinien des Landes Brandenburg ab dem 01.01.2008

Ehescheidungstermin vorbereiten

Wenn Sie seit mindestens 12 Monaten getrennt leben (dies ist bereits innerhalb der gemeinsamen Wohnung möglich), beide Partner die Ehescheidung wünschen und Sie sich über die wesentlichen Folgen, wie Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht für die gemeinsamen Kinder, den Hausrat und die Rechte an der Ehewohnung geeinigt haben, kann eine einvernehmliche Ehescheidung beantragt werden.

Bitte beachten Sie, dass eine Ehescheidung nicht ganz ohne anwaltliche Hilfe möglich ist, da der Anwaltszwang beim Ehescheidungsverfahren gesetzlich vorgeschrieben ist. Es ist jedoch bei einer einvernehmlichen Ehescheidung möglich, dass sich nur ein Ehegatte durch einen Rechtsanwalt vertreten lässt und der andere Ehepartner dem Scheidungsantrag zustimmt. Hierdurch können die Kosten für die Hinzuziehung eines weiteren Rechtsanwaltes erspart werden.

Sollte Ihr Fall jedoch größere Probleme beinhalten, also z. B. Fragen hinsichtlich der Scheidungsfolgen, des Zugewinns, Unterhaltes bestehen ist es erforderlich mit Ihnen gemeinsam die Probleme/Fragen zu besprechen um eine für Sie günstige Lösung zu finden, welche notfalls auch gerichtlich gefunden werden muss.

Kosten eines Ehescheidungsverfahrens

Seit dem 01.07.2004 werden die Rechtsanwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet. Bei dem gerichtlich anhängigen Scheidungsverfahren entstehen weiterhin noch Gerichtskosten, welche nach dem Gerichtskostengesetz berechnet werden. Diese Gebühren richten sich nach dem Streitwert des Verfahrens. Bei einem Ehescheidungsverfahrens ist dies in der Regel das dreifache Nettomonatseinkommen beider Parteien zuzüglich des Wertes des Versorgungsausgleiches.

Eine gesonderte Gebührenbelehrung findet im gemeinsamen Besprechungstermin statt.
Bitte beachten Sie, dass Rechtsschutzversicherungen in Familiensachen häufig nur die Kosten einer Erstberatung übernehmen. Bitte setzen Sie sich daher mit Ihrer Rechtsschutzversicherung in Verbindung und bitten diese um Kostenübernahme. Bei entsprechender Beauftragung meinerseits werde ich diese Kostendeckungsanfrage für Sie übernehmen. Sofern eine Kostendeckungszusage erfolgt werde ich meine Gebühren direkt bei Ihrer Versicherung abrechnen.

Bei geringen Einkommen besteht die Möglichkeit für das gerichtliche Verfahren für die Kosten des eigenen Rechtsanwaltes Prozesskostenhilfe zu beantragen. Sollten Sie Probleme bei der Beantragung haben bin ich gern dabei behilflich.